Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge über Leistungen der
Feuxt GmbH
Mörikestraße 10
73066 Uhingen
Deutschland
Geschäftsführer: Felix Fuhrer, Linas Vockensohn
(nachfolgend „Agentur“)
gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
Die AGB gelten auch für alle Neben- und Zusatzleistungen der Agentur, insbesondere Beratungs-, Konzeptions-, Design-, Entwicklungs-, Hosting-, Wartungs-, Marketing- und Supportleistungen, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelungen oder individualvertragliche Vereinbarungen entgegenstehen.
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Kündigungen) sind mindestens in Textform zu übermitteln, soweit in diesen AGB oder gesetzlich keine strengere Form vorgeschrieben ist.
„Agentur“ ist die Feuxt GmbH, Mörikestraße 10, 73066 Uhingen, Deutschland. Sitz der Agentur ist Uhingen.
„Kunde“ ist ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, der Leistungen der Agentur beauftragt.
Agentur und Kunde werden nachfolgend jeweils einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
„Textform“ im Sinne dieser AGB entspricht § 126b BGB (z. B. E-Mail). Zur Wahrung der Textform sind Erklärungen in dauerhaft dokumentierbarer Form abzugeben, insbesondere per E-Mail oder als Dokument, beispielsweise in Form einer PDF-Datei. Nachrichten über Messenger-Dienste (z. B. WhatsApp) oder Social-Media-Nachrichten (z. B. Instagram) gelten nicht als Textform im Sinne dieser AGB, es sei denn, die Agentur bestätigt deren Inhalt zusätzlich mindestens in Textform, insbesondere per E-Mail.
„Schriftform“ im Sinne dieser AGB liegt vor, wenn die Erklärung in einem Dokument abgegeben wird, das von der erklärenden Partei eigenhändig unterschrieben ist und der anderen Partei in Kopie, insbesondere als Scan oder PDF per E-Mail, übermittelt wird. Einer eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist eine digitale Unterschrift, insbesondere durch Einfügen einer Unterschrift in eine PDF-Datei, sofern das Dokument hierdurch als von der jeweiligen Partei unterzeichnet erkennbar ist. Gesetzliche Formvorschriften, die eine strengere Form (insbesondere Schriftform im Sinne des § 126 BGB oder elektronische Form nach § 126a BGB) verlangen, bleiben unberührt.
„Zeiteinheit“ ist die Abrechnungsgrundlage für Leistungen nach Zeitaufwand. Sofern eine Abrechnung nach Zeitaufwand vereinbart ist oder sich aus diesen AGB ergibt, kann die Abrechnung in Zeiteinheiten von 15 Minuten erfolgen. Angefangene Zeiteinheiten können als volle Zeiteinheit abgerechnet werden.
„Stundensatz“ ist die Vergütung der Agentur für Leistungen, die nicht pauschal oder nicht anderweitig ausdrücklich vergütet sind. Der Stundensatz beträgt 100 EUR netto je Stunde, sofern im Angebot oder in einer Individualvereinbarung nichts Abweichendes vereinbart ist. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Zeitaufwand auf Basis der Zeiterfassung der Agentur. Zum abrechenbaren Zeitaufwand zählen insbesondere auch erforderliche Abstimmungen, Projektorganisation, Dokumentation, Vorbereitung und Nachbereitung sowie Kommunikation im Projekt.
„Vertragsunterlagen“ sind insbesondere Angebot, Leistungsbeschreibung, Projektplan, Pflichtenheft, Auftragsbestätigung sowie diese AGB.
„Drittanbieter-Leistungen / Drittanbieter-Kosten“ sind insbesondere Domains, Hosting bei Dritten, Lizenzen, Werbebudgets, Plattformkosten, Provider-/Cloud-Kosten sowie sonstige Leistungen Dritter, die nicht von der Agentur als eigene Leistung geschuldet werden.
Diese AGB gelten für sämtliche Verträge über Leistungen der Agentur gegenüber dem Kunden.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch dann nicht, wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Sie gelten nur, wenn die Agentur ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
Individualvereinbarungen und Vertragsunterlagen (z. B. Angebot, Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft, Projektplan) gehen diesen AGB vor. Im Übrigen gilt folgende Rangfolge:
Individualvereinbarung, Auftragsbestätigung
Angebot, Leistungsbeschreibung, Pflichtenheft, Projektplan
diese AGB.
Angebote der Agentur sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein Angebot der Agentur mindestens in Textform annimmt oder die Agentur mindestens in Textform beauftragt.
Verlangt der Kunde, dass die Agentur bereits vor Abschluss eines Angebots oder vor finaler Einigung über alle Vertragsdetails mit der Leistungserbringung beginnt, handelt es sich um einen vorzeitigen Leistungsbeginn auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass zu diesem Zeitpunkt noch kein final abgestimmter Auftrag oder Leistungsumfang vorliegt. Die Agentur ist in diesem Fall berechtigt, die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand zum Stundensatz abzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn die Parteien später keinen weitergehenden Vertrag über das Projekt abschließen. Sämtliche bis dahin erstellten Arbeitsergebnisse, Entwürfe, Konzepte und sonstigen Unterlagen verbleiben bei der Agentur. Der Kunde erhält daran keine Nutzungsrechte und darf sie nicht verwenden, solange nicht ausdrücklich mindestens in Textform etwas anderes vereinbart wurde.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (nachfolgend „Leistungsänderungen“) werden gesondert vergütet, sofern sie nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind. Sofern keine abweichende Vergütung vereinbart ist, ist die Agentur berechtigt, Leistungsänderungen nach tatsächlichem Aufwand zum Stundensatz abzurechnen. Die Umsetzung einer Leistungsänderung setzt eine Freigabe des Kunden mindestens in Textform voraus.
Die Agentur erbringt, je nach Beauftragung, insbesondere Leistungen in den folgenden Bereichen:
Erbringung von IT-Dienstleistungen einschließlich Entwicklung, Betreuung und Installation von Hard- und Software,
Konzeption, Design und Umsetzung von Websites, Webshops und Web-Applikationen,
Hosting-, Domain- und E-Mail-Leistungen,
Suchmaschinenoptimierung (SEO),
Social-Media-Marketing,
Betrieb, Wartung, Updates, Backup und technische Betreuung im Rahmen gesondert vereinbarter Service- oder Betreuungspakete, insbesondere für von der Agentur bereitgestellte oder betreute Systeme, Anwendungen, Websites und Webshops.
Maßgeblich für Art und Umfang der Leistungen sind ausschließlich der jeweilige Vertrag und die vereinbarten Vertragsunterlagen. Eine bestimmte Reihenfolge der Leistungsbereiche begründet keine Priorität.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet die Agentur Dienstleistungen nach fachlichem Standard. Ein konkreter wirtschaftlicher oder messbarer Erfolg, insbesondere bestimmte Rankings, Reichweiten, Umsätze, Leads oder Conversion-Ziele, wird nicht geschuldet.
Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Zugänge, Informationen, Freigaben sowie Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
Soweit für die Leistungserbringung Entscheidungen oder Freigaben des Kunden erforderlich sind, hat der Kunde diese innerhalb angemessener Fristen zu erteilen. Die Agentur kann hierfür Fristen in Textform setzen.
Verzögerungen oder Mehraufwand, die aus fehlender, unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden resultieren, gehen nicht zulasten der Agentur. Vereinbarte Termine und Leistungsfristen verlängern sich angemessen. Gesetzliche und vertragliche Fristen, die an Handlungen oder Mitwirkungen des Kunden anknüpfen, gelten für die Dauer der Verzögerung als gehemmt. Die Agentur ist berechtigt, hierdurch verursachten zusätzlichen Aufwand gesondert zu berechnen, sofern der Aufwand nicht bereits vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist. Versäumt der Kunde Mitwirkungs- oder Freigabefristen, die von der Agentur gesetzt oder zwischen den Parteien vereinbart wurden, insgesamt mindestens viermal, entfallen verbindliche Termine und Fristen, die zulasten der Agentur vereinbart wurden, soweit diese auf der Mitwirkung des Kunden beruhen. In diesem Fall ist die Agentur berechtigt, den Projektplan und die Ausführungsfristen neu festzulegen und dem Kunden neue angemessene Termine in Textform mitzuteilen. Die Agentur ist zudem berechtigt, die Leistungserbringung bis zur vollständigen Nachholung der erforderlichen Mitwirkung des Kunden vorübergehend auszusetzen, ohne dass hieraus Ansprüche des Kunden entstehen.
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Vorgaben verantwortlich. Dies umfasst insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Marken, Tracking- und Einwilligungslösungen sowie sonstige Materialien oder Anforderungen. Der Kunde stellt sicher, dass Rechte Dritter nicht verletzt werden und dass erforderliche Einwilligungen und Pflichtinformationen rechtzeitig vorliegen.
Der Kunde übermittelt der Agentur erforderliche Zugangsdaten, Administratorrechte und sonstige Berechtigungen vollständig und rechtzeitig. Der Kunde stellt sicher, dass die Übermittlung über sichere, geeignete Kommunikationswege erfolgt und dass Zugänge während der Projektdauer funktionsfähig bleiben. Änderungen an Zugängen, Passwörtern, Berechtigungen oder sicherheitsrelevanten Einstellungen teilt der Kunde der Agentur unverzüglich in Textform mit.
Soweit die Parteien werkvertragliche Leistungen vereinbaren, erfolgt die Abnahme nach Bereitstellung der Leistung in einer Test- oder Live-Umgebung oder nach sonstiger Übergabe zur Prüfung.
Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde die Leistung produktiv nutzt.
Die Abnahme gilt ferner als erfolgt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Übergabe wesentliche Mängel in Textform rügt.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Solche Mängel werden im Rahmen der Nacherfüllung behoben.
Soweit die Parteien werkvertragliche Leistungen vereinbaren, erfolgt die Abnahme nach Bereitstellung der Leistung in einer Test- oder Live-Umgebung oder nach sonstiger Übergabe zur Prüfung.
Drittanbieter-Kosten, insbesondere für Domains, Hosting bei Dritten, Lizenzen, Werbebudgets und Plattformkosten, trägt der Kunde. Beauftragt die Agentur solche Leistungen im Namen des Kunden, kommt der Vertrag im Verhältnis zwischen Kunde und Drittanbieter zustande. Die Agentur schuldet in diesem Fall nur die Koordination im vereinbarten Umfang, nicht jedoch die Leistungserbringung durch den Drittanbieter.
Zusätzlicher Aufwand außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs wird nach Zeitaufwand abgerechnet. Es gelten der Stundensatz und die Zeiteinheit gemäß den Begriffsbestimmungen.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen. Die Agentur kann außerdem angemessene Mahnkosten geltend machen und weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich offener fälliger Forderungen vorübergehend aussetzen.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden zudem nur zu, soweit sie aus demselben Vertragsverhältnis resultieren.
Die Agentur ist berechtigt, bei Neukunden oder bei berechtigtem Anlass, insbesondere bei Zahlungsrückständen aus früheren Aufträgen, Leistungen nur gegen angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu erbringen. Bis zum Eingang der Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen.
Projektverträge enden mit vollständiger Leistungserbringung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, endet der Projektvertrag mit Abnahme.
Dauerschuldverhältnisse, insbesondere Hosting-, Wartungs- oder Marketing-Betreuungsleistungen, laufen auf unbestimmte Zeit oder für eine im Angebot oder in der Individualvereinbarung festgelegte Mindestlaufzeit.
Ist eine Mindestlaufzeit vereinbart, verlängert sich der Vertrag jeweils um 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird, soweit nicht abweichend vereinbart.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet oder wenn der Kunde eine wesentliche Vertragspflicht erheblich verletzt und die Pflichtverletzung trotz Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt.
Der Kunde räumt der Agentur das Recht ein, den Namen oder die Firma des Kunden, das Logo, die Branche sowie öffentlich zugängliche Ergebnisse der Zusammenarbeit, insbesondere Screenshots, Verlinkungen oder Fallstudien, zu Referenzzwecken zu nutzen.
Vertrauliche Informationen, insbesondere interne Kennzahlen, Budgets oder personenbezogene Daten, werden von der Agentur nicht veröffentlicht. Soweit erforderlich, werden Inhalte vor Veröffentlichung anonymisiert oder in einer Weise dargestellt, die Rückschlüsse auf vertrauliche Informationen vermeidet.
Der Kunde kann der Referenznutzung für die Zukunft aus wichtigem Grund in Textform widersprechen. Bereits veröffentlichte Materialien sind nur zu entfernen, soweit dies der Agentur zumutbar ist und keine überwiegenden Interessen der Agentur entgegenstehen.
Bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den von der Agentur erstellten Arbeitsergebnissen bei der Agentur. Der Kunde erhält bis zur vollständigen Zahlung ein widerrufliches, einfaches Nutzungsrecht, das auf den vertragsgemäßen Zweck beschränkt ist.
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde, soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen in dem Umfang, der für den Vertragszweck erforderlich ist.
Die Herausgabe oder Überlassung von Quellcodes, editierbaren Dateien, Projektdateien oder Systemzugängen ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Vorbestehende Tools, Templates, Frameworks, Bibliotheken, Presets und sonstige Bestandteile sowie das Know-how der Agentur bleiben bei der Agentur. Der Kunde erhält daran nur die Nutzungsrechte, die für den Betrieb und die Nutzung der Arbeitsergebnisse im Rahmen des Vertragszwecks erforderlich sind.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung und, sofern vereinbart, einem Pflichtenheft. Der Kunde beschreibt seine Anforderungen, Ziele und Vorgaben so eindeutig und detailliert wie möglich und übermittelt diese mindestens in Textform. Mündlich geäußerte Wünsche oder Anforderungen können berücksichtigt werden, begründen jedoch nur dann eine Verpflichtung der Agentur, wenn sie von der Agentur mindestens in Textform bestätigt wurden.
Der Kunde stellt der Agentur alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Berechtigungen, Lizenzen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere Administratorzugänge, Systemdokumentationen, technische Rahmenbedingungen, Schnittstellenzugänge und Freigaben.
Soweit die Agentur Hard- oder Softwarekomponenten im Zusammenhang mit der Leistungserbringung beschafft, gilt Folgendes. Liefertermine, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten hängen von den jeweiligen Herstellern und Lieferanten ab. Verzögerungen, Nichtverfügbarkeiten oder Lieferengpässe begründen keine Ansprüche gegen die Agentur, soweit die Ursache außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegt.
Soweit sich Beschaffungskosten nach Abgabe eines Angebots aufgrund von Hersteller- oder Lieferantenpreisen ändern, ist die Agentur berechtigt, diese Änderungen an den Kunden weiterzugeben. Erhöht sich der Preis einer betroffenen Position um bis zu 10 Prozent gegenüber dem im Angebot kalkulierten Preis, ist die Agentur berechtigt, die Bestellung auszulösen und den angepassten Preis in Rechnung zu stellen. Über die Preisänderung informiert die Agentur den Kunden mindestens in Textform. Erhöht sich der Preis um mehr als 10 Prozent, erfolgt eine Beschaffung erst nach Zustimmung des Kunden mindestens in Textform. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist keine Zustimmung, ist die Agentur berechtigt, die Leistungserbringung auszusetzen, soweit sie von der Beschaffung abhängt.
Ist eine bestellte Hardware oder Komponente nicht oder nicht rechtzeitig verfügbar, ist die Agentur berechtigt, dem Kunden eine technisch und wirtschaftlich gleichwertige Alternative vorzuschlagen. Eine Beschaffung einer Alternative erfolgt nur nach Zustimmung des Kunden mindestens in Textform. Sofern der Kunde keine Alternative wünscht, verschieben sich betroffene Termine und Fristen angemessen.
Soweit Installations-, Einrichtungs- oder Inbetriebnahmeleistungen geschuldet sind, erfolgen diese nach Vereinbarung per Fernzugriff oder vor Ort. Der Kunde stellt sicher, dass die erforderliche Systemumgebung und Infrastruktur verfügbar sind. Dies umfasst insbesondere Stromversorgung, Netzwerkzugang, erforderliche Ports, Sicherheitsfreigaben und Zugriffsmöglichkeiten.
Für Software gilt Folgendes. Der Kunde ist verantwortlich dafür, dass für kundenseitig bereitgestellte Software, Systeme, Inhalte und Daten die erforderlichen Nutzungsrechte und Lizenzen vorliegen. Soweit Drittsoftware, Plugins, Module, Bibliotheken oder Dienste eingesetzt werden, können deren Bedingungen, Lizenzmodelle und technische Vorgaben gelten. Die Agentur schuldet keine rechtliche Lizenzprüfung und übernimmt keine Gewähr dafür, dass Drittanbieter ihre Produkte dauerhaft unverändert bereitstellen, unterstützen oder kompatibel halten.
Soweit die Agentur Software entwickelt, anpasst oder integriert, erfolgt dies auf Grundlage der vereinbarten Anforderungen und der vereinbarten technischen Umgebung. Der Kunde stellt Testdaten, Zugänge und Freigaben bereit, soweit dies zur Umsetzung oder Prüfung erforderlich ist. Soweit werkvertragliche Leistungen vereinbart sind, gelten die Abnahmeregelungen entsprechend. Im Übrigen schuldet die Agentur Dienstleistungen nach fachlichem Standard.
Updates, Migrationen, Installationen oder Änderungen an Hard- und Software können Einschränkungen oder Unterbrechungen verursachen. Der Kunde stellt vor Eingriffen in produktive Systeme sicher, dass aktuelle Sicherungskopien der betroffenen Systeme, Daten und Konfigurationen vorhanden sind, soweit Datensicherungen nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart sind.
Zusätzliche Leistungen, die nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind oder die zu Projektbeginn nicht hinreichend definiert wurden, werden gesondert nach Zeitaufwand zum Stundensatz abgerechnet. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender, unzureichender oder verspäteter Mitwirkung des Kunden gehen nicht zulasten der Agentur.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, der Leistungsbeschreibung und, sofern vereinbart, einem Pflichtenheft. Der Kunde beschreibt seine Anforderungen, Ziele und Gestaltungswünsche so eindeutig und detailliert wie möglich und übermittelt diese mindestens in Textform. Mündlich geäußerte Wünsche oder Anforderungen können berücksichtigt werden, begründen jedoch nur dann eine Verpflichtung der Agentur, wenn sie von der Agentur mindestens in Textform bestätigt wurden.
Der Kunde stellt der Agentur alle Inhalte zur Verfügung, die in die Website, den Webshop oder die Web-Applikation integriert werden sollen. Dies umfasst insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos, Tabellen und sonstige Materialien. Der Kunde liefert die Inhalte in der vereinbarten Form und Qualität. Die Beschaffung, Erstellung und Rechteklärung dieser Inhalte obliegt dem Kunden. Der Kunde stellt der Agentur außerdem alle weiteren Unterlagen, Zugangsdaten, Informationen und Freigaben bereit, die für die vertragsgemäße Leistungserbringung erforderlich sind.
Kommt es zu Verzögerungen, weil der Kunde erforderliche Informationen, Inhalte oder Mitwirkungen nicht rechtzeitig erbringt, entstehen hieraus keine Ansprüche gegen die Agentur. Erbringt der Kunde nach angemessener Fristsetzung die notwendigen Mitwirkungsleistungen nicht fristgerecht, ist die Agentur berechtigt, die Inhalte im für den Kunden zumutbaren Umfang nach eigenem Ermessen auszugestalten oder nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Tritt die Agentur aus diesen Gründen zurück, hat der Kunde die bis dahin erbrachten Leistungen zu vergüten. Ansprüche der Agentur auf Entschädigung nach § 642 BGB sowie etwaige weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
Der Kunde sichert zu, dass er an sämtlichen von ihm bereitgestellten Materialien sowie an allen von ihm freigegebenen Inhalten und Gestaltungen die für die vereinbarte Nutzung und Weitergabe erforderlichen Rechte innehat. Dies gilt ebenso für die vom Kunden ausgewählten Domainbezeichnungen sowie Suchworte und Keywords. Die rechtliche Zulässigkeit der zu veröffentlichenden Inhalte und Gestaltungen prüft und verantwortet ausschließlich der Kunde. Dies umfasst insbesondere Anforderungen aus Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Namensrecht, Persönlichkeitsrecht und Datenschutzrecht sowie Pflichtangaben. Eine rechtliche Prüfung durch die Agentur findet nicht statt und wird nicht geschuldet. Die Agentur weist darauf hin, dass je nach Ausrichtung auch Vorgaben anderer nationaler Rechtsordnungen zu beachten sein können.
Soweit die Agentur zur Unterstützung beispielhafte Texte oder Inhalte zur Erfüllung rechtlicher Pflichten vorschlägt, handelt es sich um nicht rechtlich geprüfte Muster. Die Pflicht des Kunden zur eigenständigen rechtlichen Prüfung bleibt unberührt.
Der Kunde erstellt und verwahrt Sicherungskopien sämtlicher bereitgestellter Materialien, Daten und Inhalte. Die Agentur ist nicht verpflichtet, eine dauerhafte Speicherung vorzuhalten oder Sicherheitskopien zu erstellen. Backup-Leistungen können gesondert vereinbart werden und sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Erteilt der Kunde innerhalb von zehn Werktagen nach Mitteilung der zur Veröffentlichung vorgesehenen Inhalte weder eine Freigabe noch einen begründeten Widerspruch in Textform, gelten die von der Agentur mitgeteilten Inhalte als freigegeben.
Zusätzliche Leistungen, die nicht vom Angebot umfasst sind oder die zu Projektbeginn nicht hinreichend definiert wurden, werden gesondert nach Aufwand zum Stundensatz abgerechnet.
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass vor einer Live-Schaltung eine anwaltliche Abschlussprüfung durch einen Rechtsanwalt nach Wahl des Kunden empfohlen ist.
Für Webshop-Leistungen gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend. Die laufende inhaltliche Pflege von Shopseiten, insbesondere das Befüllen des Webshops mit Produkten oder Artikeln, ist nicht Bestandteil der Leistung der Agentur, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Die Bereitstellung und Prüfung sämtlicher rechtlich erforderlicher Inhalte des Webshops, insbesondere Pflichtinformationen und rechtlich notwendige Texte, obliegt ausschließlich dem Kunden.
Soweit Hosting-Leistungen vereinbart sind, stellt die Agentur die in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Server-, Speicher- und Traffic-Ressourcen bereit.
Der Kunde ist verpflichtet, Inhalte zu unterlassen, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder Vorgaben von Plattformen, Providern oder sonstigen Dienstanbietern verstoßen. Bei begründetem Verdacht ist die Agentur berechtigt, betroffene Inhalte vorübergehend zu sperren, soweit dies erforderlich und verhältnismäßig ist.
Sofern Datensicherungen nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart sind, ist der Kunde für Backups, insbesondere von Websites, Datenbanken und E-Mail-Postfächern, selbst verantwortlich.
Bei Domainregistrierungen gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Registry und des jeweiligen Registrars. Die Agentur schuldet keine Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Domain, insbesondere keine Prüfung von Marken- oder Namensrechten. Eine Garantie für die Zuteilung oder dauerhafte Verfügbarkeit einer Domain wird nicht übernommen.
Der Kunde hat E-Mail-Postfächer regelmäßig abzurufen und in eigener Verantwortung zu verwalten. Technische Beschränkungen, insbesondere Speicherlimits oder Größenbeschränkungen für Anhänge, ergeben sich aus dem gebuchten Tarif oder den Vorgaben des jeweiligen Dienstanbieters.
Die Agentur ist berechtigt, zur Wartung, Pflege und Sicherheitsaktualisierung der Systeme zeitweise Einschränkungen oder Unterbrechungen der Erreichbarkeit vorzunehmen. Die Agentur wird Wartungsarbeiten nach Möglichkeit so durchführen, dass Beeinträchtigungen für den Kunden so gering wie möglich ausfallen. Eine bestimmte Verfügbarkeit oder ein Service-Level wird jedoch nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
Rankings, Sichtbarkeit, Reichweiten und Performance hängen von Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen. Dies umfasst insbesondere Änderungen von Suchmaschinen-Algorithmen, Wettbewerbssituationen sowie Vorgaben und technische Änderungen von Plattformen. Eine Garantie bestimmter Ergebnisse wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Schriftform zugesagt wurde.
Soweit Freigaben vereinbart sind, legt die Agentur dem Kunden Entwürfe, Texte oder Optimierungen zur Freigabe vor. Erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach Vorlage keine Rückmeldung in Textform, gelten die vorgelegten Inhalte und Maßnahmen als freigegeben.
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der beworbenen Inhalte und Aussagen verantwortlich. Dies umfasst insbesondere Marken, Werbeaussagen, Heilversprechen, Preisangaben, Pflichtinformationen und sonstige rechtliche Anforderungen. Eine rechtliche Prüfung durch die Agentur wird nicht geschuldet.
Die Agentur erbringt, soweit beauftragt, Content-Marketing-Leistungen für Social-Media-Kanäle des Kunden. Dies umfasst insbesondere Konzeption, Redaktionsplanung sowie Erstellung und Aufbereitung von Inhalten, zum Beispiel Texte, Bilder, Grafiken, Videos, Short-Form- und Story-Formate, Captions und Hashtags. Der konkrete Umfang, insbesondere Anzahl und Art der Inhalte, Formate, Kanäle, Postingfrequenz, Leistungszeiträume und Korrekturschleifen, ergibt sich ausschließlich aus Angebot, Leistungsbeschreibung oder Paketvereinbarung.
Die Agentur erstellt Inhalte nach fachlichem Standard und unter Berücksichtigung der vereinbarten Marken- und CI-Vorgaben des Kunden. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, veröffentlicht die Agentur Inhalte nicht eigenständig, sondern liefert diese zur Veröffentlichung an den Kunden, zum Beispiel als Dateien, Links oder Entwurf in einem Planungstool. Eine Veröffentlichung durch die Agentur erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist und der Kunde die hierfür erforderlichen Zugänge und Berechtigungen rechtzeitig bereitstellt.
Inhalte gelten als freigegeben, wenn der Kunde sie in Textform bestätigt. Erfolgt innerhalb von 3 Werktagen nach Vorlage keine Rückmeldung in Textform, gelten die vorgelegten Inhalte als freigegeben. Änderungswünsche nach Freigabe oder nach Veröffentlichung werden gesondert vergütet, sofern sie nicht vom vereinbarten Umfang umfasst sind. Die Abrechnung erfolgt nach Zeitaufwand zum Stundensatz.
Der Kunde stellt der Agentur rechtzeitig alle zur Leistungserbringung notwendigen Informationen und Materialien zur Verfügung. Dies umfasst insbesondere Produkt- und Leistungsinformationen, Zielgruppen- und Angebotsdetails, Tonalität und CI-Vorgaben, Bild- und Videomaterial, Logos, Freigaben zu Markenclaims sowie Ansprechpartner für Abstimmungen. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen nicht zulasten der Agentur.
Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte und Aussagen verantwortlich. Dies umfasst insbesondere Anforderungen aus Markenrecht, Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Datenschutzrecht sowie erforderliche Kennzeichnungen, zum Beispiel Werbung, Anzeige, Kooperation, Gewinnspielhinweise und Pflichtangaben. Eine rechtliche Prüfung durch die Agentur wird nicht geschuldet. Der Kunde sichert zu, dass er an sämtlichen bereitgestellten Materialien die erforderlichen Nutzungsrechte besitzt und dass Rechte Dritter nicht verletzt werden.
Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung die für den Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte an den von der Agentur erstellten Inhalten. Editierbare Projektdateien, Rohdaten oder Quellmaterial werden nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Vorbestehende Tools, Vorlagen, Presets, Konzepte und Arbeitsmethoden der Agentur verbleiben bei der Agentur.
Die Agentur schuldet die Erstellung von Content nach vereinbartem Umfang, jedoch keinen bestimmten Erfolg. Dies betrifft insbesondere Reichweite, Follower-Wachstum, Leads, Umsatz, Engagement oder Performance-Werte. Community-Management, Moderation von Kommentaren und Nachrichten, Paid Ads, Influencer-Kooperationen, Reporting, Analytics, Krisenkommunikation oder laufende Account-Betreuung sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden. Änderungen von Plattformregeln, Reichweiten- oder Algorithmusänderungen sowie Sperrungen oder Einschränkungen von Accounts oder Beiträgen liegen außerhalb des Verantwortungsbereichs der Agentur.
Sofern zwischen dem Kunden und der Agentur ein Betriebs-, Wartungs-, Updates-, Backup- oder technisches Betreuungspaket vereinbart ist, erbringt die Agentur die im Angebot oder in der Leistungsbeschreibung definierten Leistungen als Dienstleistung. Ein konkreter technischer oder wirtschaftlicher Erfolg, zum Beispiel bestimmte Verfügbarkeiten, Ladezeiten, Ranking- oder Umsatzergebnisse, ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
Supportanfragen sind an die Agentur über die vereinbarten Kontaktwege zu richten. Kontaktweg ist die E-Mail-Adresse support@feuxt.com. Weitere Kontaktwege gelten nur, wenn sie zwischen den Parteien ausdrücklich mindestens in Textform vereinbart wurden. Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten Supportzeiten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz der Agentur, von 8 bis 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten kann die Agentur Anfragen entgegennehmen. Eine Bearbeitung erfolgt grundsätzlich im nächsten Supportzeitfenster, sofern kein gesonderter Bereitschafts- oder Notfallservice vereinbart ist. Sofern nicht abweichend vereinbart, bestätigt die Agentur den Eingang einer hinreichend konkreten Supportanfrage innerhalb von 24 Stunden in Textform, gerechnet ab Eingang der Anfrage während der Supportzeiten. Geht die Anfrage außerhalb der Supportzeiten ein, beginnt die Frist mit Beginn des nächsten Supportzeitfensters.
On-Demand-Support umfasst Unterstützung und Beratung auf Anfrage. Dies betrifft insbesondere Fragen zur Bedienung, kleinere Anpassungen, Fehlerbilder, Updates, Plugin- oder Modulkonflikte, Tracking- oder Formulareinstellungen sowie allgemeine technische Betreuung im vereinbarten Systemumfeld. Support erfolgt nach Verfügbarkeit der Agentur. Soweit der Support nicht ausdrücklich Bestandteil eines Pakets ist, erfolgt er nach Aufwand. Vor-Ort-Leistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.
Die Agentur ist berechtigt, Supportleistungen ganz oder teilweise per Fernzugriff zu erbringen. Der Kunde stellt hierfür die erforderlichen Zugänge, Berechtigungen und Mitwirkungsleistungen bereit.
Reaktions- und Bearbeitungszeiten ergeben sich aus dem Angebot oder dem vereinbarten Servicepaket. Sofern dort nichts geregelt ist, gelten Reaktionszeiten als Zielwerte ab Eingang einer hinreichend konkreten Anfrage während der Supportzeiten.
Wartung umfasst, soweit vereinbart, insbesondere sicherheitsrelevante Updates von Core, Framework oder CMS, die Aktualisierung von Plugins, Modulen oder Themes, Kompatibilitätsprüfungen, grundlegende Funktionskontrollen sowie Maßnahmen zur Stabilisierung und Sicherheitsverbesserung im vereinbarten Systemumfeld.
Wartung umfasst ohne gesonderte Vereinbarung nicht größere Versions- oder Release-Sprünge mit Migrationsaufwand, Redesigns, neue Features, Performance- oder SEO-Optimierungen, inhaltliche Pflege oder Redaktion, Änderungen an Drittanbieter-APIs sowie die Behebung von Fehlern, die durch kundenseitige Eingriffe, nicht freigegebene Erweiterungen oder Umgebungen außerhalb des vereinbarten Systemumfelds verursacht wurden.
Die Agentur darf Wartungsarbeiten in Wartungsfenstern durchführen. Wartungsfenster ergeben sich aus dem Angebot. Sofern dort nichts geregelt ist, darf die Agentur Wartung in Zeiten niedriger Nutzung durchführen und geplante, kundenwirksame Wartungen nach Möglichkeit vorab ankündigen. Notfallwartungen, insbesondere bei akuten Sicherheitslücken, dürfen ohne Vorankündigung erfolgen, wenn dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
Sofern Backup-Leistungen vereinbart sind, erstellt die Agentur Sicherungen in dem im Angebot festgelegten Umfang, zum Beispiel vom Dateisystem, der Datenbank oder der Konfiguration. E-Mail-Postfächer und Inhalte externer Systeme, zum Beispiel CRM, Shop-ERP oder Payment-Provider, sind nur umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Sofern nicht abweichend vereinbart, gelten als Richtwerte täglich automatisierte Backups mit einer Aufbewahrung von bis zu 7 Tagen sowie zusätzlich wöchentliche Backups, die bis zu 30 Tage abdecken, wobei regelmäßig bis zu 3 wöchentliche Sicherungen vorgehalten werden. Die Speicherung erfolgt in Deutschland. Der Zugriff ist auf berechtigte Personen beschränkt. Der Schutz erfolgt durch Maßnahmen nach dem Stand der Technik.
Backups dienen der Wiederherstellung nach technischen Störungen. Sie stellen keine Archivierung im handels- oder steuerrechtlichen Sinn dar. Der Kunde bleibt verpflichtet, soweit erforderlich eigene Archivierungs- und Aufbewahrungspflichten zu erfüllen.
Der Kunde bleibt auch bei vereinbarten Backups verpflichtet, eigene Sicherungskopien besonders kritischer Inhalte vorzuhalten, sofern dies branchenüblich ist oder aufgrund eigener Compliance-Anforderungen geboten ist.
Wiederherstellungen erfolgen auf Anfrage des Kunden oder bei akuten Störungen nach pflichtgemäßem Ermessen der Agentur, soweit dies zur Wiederaufnahme des Betriebs erforderlich ist. Sofern nicht ausdrücklich im Paket enthalten, werden Wiederherstellungen nach Aufwand abgerechnet. Die Agentur kann vor Durchführung eine Freigabe des Kunden einholen, insbesondere wenn mit Datenverlust zwischen Sicherungszeitpunkt und Wiederherstellung zu rechnen ist. Eine Wiederherstellung kann systembedingt nur auf den Stand der jeweiligen Sicherung zurückführen. Daten, die nach dem Sicherungszeitpunkt entstanden sind, können verloren gehen.
Der Kunde stellt sicher, dass die Agentur für Support, Wartung oder Wiederherstellung die erforderlichen Zugänge, Administratorrechte, Lizenzen, Passwörter, 2FA-Freigaben, Ansprechpartner und Freigaben rechtzeitig erhält. Der Kunde informiert die Agentur unverzüglich über Störungen und nimmt keine Änderungen vor, die die Fehleranalyse erschweren, sofern dies nicht zur unmittelbaren Schadensbegrenzung erforderlich ist.
Leistungen, Verfügbarkeit und Sicherheitsstandards von Drittanbietern, zum Beispiel Hosting-Provider, Cloud-Dienste, Plugin- oder Theme-Hersteller, Plattformen oder Zahlungsanbieter, liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur, sofern die Agentur diese nicht selbst als Vertragsleistung schuldet. Störungen oder Einschränkungen bei Drittanbietern begründen Ansprüche gegen die Agentur nur insoweit, wie die Agentur diese zu vertreten hat.
Soweit Leistungen nicht vom vereinbarten Paket umfasst sind, werden sie nach Zeitaufwand abgerechnet. Leistungen außerhalb der Supportzeiten werden nur bei entsprechender Vereinbarung erbracht und können mit Zuschlägen gemäß Angebot berechnet werden.
Sofern Leistungen in den Geschäftsräumen des Kunden zu erbringen sind, gewährleistet der Kunde den Mitarbeitenden der Agentur während der üblichen Geschäftszeiten ungehinderten Zutritt und stellt geeignete Arbeitsmöglichkeiten sowie notwendige Arbeitsmittel in angemessenem Umfang zur Verfügung.
Vor-Ort-Leistungen werden nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Sofern Vor-Ort-Leistungen vereinbart sind, werden die vor Ort erbrachten Leistungen nach Zeitaufwand zum Stundensatz abgerechnet.
Reisezeiten werden grundsätzlich gesondert abgerechnet, jedoch nur in Höhe von einem Viertel des Stundensatzes. Reisezeit ist die Zeit, die für die An- und Abreise der Mitarbeitenden der Agentur zum vereinbarten Einsatzort erforderlich ist. Reisezeit beginnt mit dem Verlassen des Sitzes der Agentur oder, sofern ausdrücklich vereinbart, mit dem Verlassen eines anderen Ausgangsortes und endet mit dem Eintreffen am Einsatzort. Wartezeiten, die im Zusammenhang mit der An- oder Abreise entstehen, insbesondere durch Verkehr, Verspätungen oder Umleitungen, gelten als Reisezeit. Sofern im Angebot oder in einer Individualvereinbarung etwas Abweichendes geregelt ist, gilt die dortige Regelung.
In Ausnahmefällen kann die Agentur Reisezeiten nach Zeitaufwand zum vollen Stundensatz abrechnen. Dies gilt insbesondere bei Notfällen oder wenn Vor-Ort-Leistungen in einem Umfang angefordert werden, der über das übliche Maß hinausgeht. Ein Ausnahmefall liegt insbesondere auch vor, wenn der Vor-Ort-Termin mit einer Vorlaufzeit von weniger als 3 Kalendertagen angefragt wird oder wenn der Einsatzort mehr als 50 km einfache Strecke vom Sitz der Agentur entfernt ist. Die Agentur teilt dem Kunden eine solche Abrechnung von Reisezeiten vor Beginn der Vor-Ort-Leistung mindestens in Textform mit. Ist dies bei Notfällen nicht möglich, erfolgt die Mitteilung unverzüglich nach Beginn der Vor-Ort-Leistung.
Zusätzlich kann die Agentur notwendige Reise- und Auslagenkosten in Rechnung stellen. Dies umfasst insbesondere Fahrtkosten, Parkgebühren sowie Kosten für öffentliche Verkehrsmittel nach Nachweis. Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden nur berechnet, soweit sie erforderlich sind und der Kunde der Entstehung vorab mindestens in Textform zugestimmt hat.
Der Kunde hat Mängel unverzüglich in Textform zu melden und die Agentur bei der Fehleranalyse angemessen zu unterstützen. Der Kunde hat der Agentur hierfür alle zur Prüfung erforderlichen Informationen, Fehlerbeschreibungen, Zugangsdaten und Testmöglichkeiten bereitzustellen.
Bei berechtigten Mängeln leistet die Agentur zunächst Nacherfüllung. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der Agentur durch Nachbesserung oder Ersatzleistung.
Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden, die nicht der Mängelbeseitigung dienen, stellen keine Nacherfüllung dar. Solche Leistungen werden als Leistungsänderungen gesondert vergütet, sofern sie nicht vom vereinbarten Leistungsumfang umfasst sind.
Software und Webanwendungen können nicht in jeder Systemumgebung vollständig fehlerfrei funktionieren. Abweichungen oder Einschränkungen, die auf ungewöhnlichen, veralteten oder nicht unterstützten Systemumgebungen beruhen, begründen keinen Mangel, sofern die Leistung in gängigen Systemumgebungen funktionsfähig ist.
Während der Nacherfüllung besteht kein Anspruch des Kunden auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Agentur haftet außerdem unbeschränkt bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Sie ist zusätzlich je Schadensereignis begrenzt auf die für den betroffenen Auftrag vereinbarte Nettovergütung. Bei Dauerschuldverhältnissen ist die Haftung abweichend hiervon je Schadensereignis auf die vom Kunden in den letzten 12 Monaten vor dem Schadenseintritt gezahlte Nettovergütung begrenzt.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nicht für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.
Eine Haftung für Datenverlust ist ausgeschlossen, soweit der Schaden bei ordnungsgemäßer und aktueller Datensicherung durch den Kunden vermeidbar gewesen wäre.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden, Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
Die Agentur unterhält eine Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Anfrage teilt die Agentur dem Kunden die wesentlichen Versicherungsdaten im angemessenen Umfang mit, soweit dem keine gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflichten entgegenstehen.
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags genutzt werden.
Vertrauliche Informationen sind insbesondere alle nicht öffentlich bekannten Informationen wirtschaftlicher, technischer oder organisatorischer Art, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Dies umfasst insbesondere Zugangsdaten, technische Dokumentationen, Quelltexte, Konzepte, Kalkulationen, Angebote sowie Informationen zu Kunden, Preisgestaltung, Projekten und Abläufen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet und hierfür rechtlich der Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, ist der Kunde verpflichtet, eine solche Vereinbarung vor Beginn der Verarbeitung mit der Agentur abzuschließen. Die Agentur ist berechtigt, Leistungen, die eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfordern, bis zum Abschluss der Vereinbarung auszusetzen oder abzulehnen, ohne hierdurch in Verzug zu geraten.
Verantwortlicher im Sinne des Datenschutzrechts bleibt der Kunde, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Der Kunde stellt sicher, dass die erforderlichen Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung vorliegen und dass Informationspflichten, Einwilligungen sowie sonstige datenschutzrechtliche Pflichten gegenüber betroffenen Personen erfüllt werden.
Der Kunde stellt der Agentur alle zur Erfüllung der datenschutzrechtlichen Anforderungen erforderlichen Informationen, Weisungen und Ansprechpartner rechtzeitig zur Verfügung.
Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien, zum Beispiel Naturereignisse, Krieg, Terror, Pandemien, Streiks, behördliche Maßnahmen oder Ausfälle von Netzen, Rechenzentren, Plattformen oder sonstigen Infrastrukturen, befreien die betroffene Partei für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Leistungspflicht. Dies gilt nur, soweit die betroffene Partei das Ereignis nicht zu vertreten hat und angemessene Maßnahmen zur Schadensminderung ergreift.
Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich in Textform über Beginn, Art und voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt.
Dauert die Behinderung länger als 8 Wochen, kann jede Partei den betroffenen Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund in Textform kündigen.
Die Agentur ist berechtigt, diese AGB für Dauerschuldverhältnisse zu ändern, sofern hierfür ein sachlicher Grund besteht und die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Sachliche Gründe sind insbesondere Änderungen der Rechtslage, höchstrichterliche Rechtsprechung, technische oder organisatorische Änderungen der Leistungen oder Anpassungen an Markt- und Sicherheitsanforderungen. Änderungen, die den Kern der vertraglichen Hauptleistungen oder das vereinbarte Entgelt betreffen, sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart werden.
Die Agentur teilt Änderungen der AGB dem Kunden in Textform mit. Die Änderungen werden nach 14 Kalendertagen ab Zugang der Mitteilung wirksam. Widerspricht der Kunde den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist in Textform, gelten sie als angenommen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird das Dauerschuldverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgeführt. In diesem Fall ist jede Partei berechtigt, das Dauerschuldverhältnis innerhalb weiterer 14 Kalendertage ab Zugang des Widerspruchs ordentlich zu kündigen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand dieser AGB ist der 18.12.2025. Maßgeblich ist die dem Kunden zuletzt in Textform übermittelte Fassung.